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17.03.2009 / Thema / Seite 10
Matthias W. Birkwald, Carolin Butterwegge, Alexander Recht und Ingrid Remmers
Am 27. Februar nahmen in jW Mitglieder der Strömung »Für eine antikapitalistische Linke« (AKL) in der Linkspartei gegen »Vorschläge für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung« der Bundestagsfraktion der Partei kritisch Stellung. Hierauf antworten nun Vertreterinnen und Vertreter des sogenannten NRW-Konzepts »Eckpunkte für eine moderne, repressionsfreie bedarfsdeckende Mindestsicherung«. Dieses Papier fand Aufnahme in den »Vorschlägen« der Linksfraktion im Bundestag. (jW)
Die Losung, daß die Agenda 2010 samt ihrem Repressions- und Verarmungsregime Hartz IV abgeschafft gehört und an ihre Stelle eine solidarische Verteilungs-, Beschäftigungs-, Wirtschafts- und Sozialpolitik treten soll, ist Konsens in der Linkspartei. Es war maßgeblich diese politische Forderung, deretwegen die Vereinigung von Menschen mit unterschiedlichen politischen Biographien zur Partei Die Linke überhaupt gelingen konnte, denn die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit ist eine linke Herzensangelegenheit.
Es war allerdings klar, daß Die Linke konkrete Alternativen zu Hartz IV programmatisch erst noch zu erarbeiten hatte. Diesem Anspruch folgend, haben wir, eine Arbeitsgruppe in NRW, Mitte 2008 unter dem Titel »Eckpunkte für eine moderne, repressionsfreie bedarfsdeckende Mindestsicherung« ein Konzept erarbeitet, um die Debatte der Partei über sozialpolitische Alternativen in Gang zu bringen.
Offenbar mit Erfolg: Das als Antrag eingebrachte NRW-Konzept wurde zwar nicht beschlossen, aber seit dessen Veröffentlichung diskutiert die Partei verstärkt über sozialpolitische Alternativen zu Hartz IV. Aufgenommen wurde diese Debatte schließlich auch von der Bundestagsfraktion der Partei, die Anfang 2009 »Vorschläge für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung« einstimmig beschloß. Sie beruhen in weiten Teilen auf dem NRW-Papier, unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten deutlich.
Sowohl die Vorschläge der Linksfraktion als auch das NRW-Konzept zielen auf eine völlige Umkehr des Hartz-IV-Prinzips. Unsere Vorschläge richten sich nicht nach dem Slogan »Fördern und Fordern«, sondern wir sagen: Grundsätzlich haben alle in Deutschland lebenden Menschen mit Bedarf ein Recht auf eine repressionsfreie Mindestsicherung ohne (Androhung von) Leistungskürzungen, von der sie in Würde leben können.
Kernpunkte des Fraktionsvorschlags sind die Forderung nach sofortiger Anhebung der Leistungshöhe, um die akute Armut der Betroffenen zu lindern, und als zweiter Schritt die Einrichtung einer Bedarfsbemessungskommission. In ihr sollen Betroffene vertreten sein. Nach dem NRW-Konzept soll sich der zu berechnende Bedarf an der BRD- und EU-weit anerkannten Armutsgrenze von 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens 2006 waren das nach dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) 880 Euro für Singles und zugleich an Referenzwarenkörben orientieren, wobei nach dem Günstigkeitsprinzip die jeweils höhere der beiden Leistungshöhen gelten soll. Der Fraktionsvorschlag beschränkt sich bei der Bedarfsermittlung auf die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. Hier werden wir uns für eine Verbesserung einsetzen.
Daneben fordern beide Vorschläge eine grundsätzlich eigenständige Mindestsicherung für Kinder und Jugendliche. Die Erhöhungen des Kindergeldes sollen bis zur bedarfsdeckenden Anhebung des Regelsatzes anrechnungsfrei bleiben. Zudem sollen wieder Mehr- und Sonderbedarfszuschläge eingeführt werden.
Weitreichend ist die gemeinsame Forderung nach Einführung des Individualprinzips: Jeder bedürftige Mensch hat unabhängig vom Familienstand einen eigenen Anspruch auf die Mindestsicherung. Die Abschaffung der »Bedarfsgemeinschaft« würde vielfältige Abhängigkeitsverhältnisse, insbesondere von Frauen und jungen Menschen, aufheben und ginge weit über frühere Absicherungssysteme hinaus.
Beiden Vorschlägen liegt zugrunde, daß die Mindestsicherung bedarfsdeckend und damit kein bedingungsloses Grundeinkommen sein soll, wobei die Prüfung der Bedürftigkeit auf ein bürgerrechtlich vertretbares, die Würde der Antragstellenden achtendes Maß zurückgeführt werden muß. Intensiv diskutiert wird auch die Frage der Repressionsfreiheit. Sowohl der Fraktions- als auch der NRW-Vorschlag lehnen Leistungskürzungen ohne Wenn und Aber ab. Unseres Erachtens hätte in dem Vorschlag der Fraktion allerdings deutlicher und expliziter formuliert werden müssen, daß Leistungskürzungen kein Druckmittel der Mindestsicherung sein dürfen.
Schon diese wenigen Punkte machen bei allem noch bestehenden Diskussionsbedarf die völlige Abkehr vom bisherigen Hartz-IV-System deutlich. Es geht nicht um die Gewährung einer Mildtätigkeit für all jene, die sich an die Spielregeln halten, sondern um die grundgesetzlich festgeschriebene Achtung und den Schutz der Menschenwürde.
Unsere Partei diskutiert flächendeckend über Alternativen zu Hartz IV, was wir als Autoren des NRW-Konzepts beabsichtigt haben und begrüßen. Zu unserem Bedauern stellen wir jedoch fest, daß Vertreterinnen und Vertreter der AKL in dem Beitrag der jW den Verfasserinnen und Verfassern des NRW-Konzepts und der Bundestagsfraktion unterstellen, sie wollten nur formalistisch Gesetzestexte verändern, Regierung spielen, Hartz IV zur Verhandlungsmasse erklären, sich auf eine Rolle als »Arzt am Krankenbett des Kapitalismus« beschränken, ja sogar die Existenz der Partei durch »riskante Operationen am offenen Herzen« aufs Spiel setzen.
Solche Vorwürfe sind ungeeignet, den solidarischen Streit in der Partei Die Linke über richtige Positionen und Politiken produktiv zu befördern. Dies liegt ausdrücklich nicht daran, daß die Genossinnen und Genossen der AKL inhaltliche Kritik am Mindestsicherungskonzept üben. Eine solche Kritik begrüßen wir, da sie zur innerparteilichen Klärung beiträgt. Zurückzuweisen ist aber die aus der Anmaßung moralischer Überlegenheit geborene wahrheitswidrige Unterstellung, Mitglieder unserer Partei seien Apparatschiks eines nachgerade gegnerischen Lagers, denen die wirkliche Verbesserung der Lebensverhältnisse nichts bedeute und die sich in Regierungsträumereien verzetteln würden.
Demgegenüber betonen wir, daß wir die »wirkliche Bewegung, welche den jetzigen Zustand aufhebt« (Marx), anstreben und unsere programmatische Arbeit nicht als Ersatz für Bewegung, sondern als deren Treibstoff ansehen. Diese Motivation sprechen wir auch anderen Gruppierungen in der Partei nicht ab. Dabei verhehlen wir nicht, daß wir Kritik an den inhaltlichen Auffassungen der anderen Gruppierungen üben. Wir stellen aber in aller Deutlichkeit klar, daß wir keiner Gruppierung die Intention absprechen, Hartz IV zu überwinden und hierzu eine solidarische Alternative zu entwickeln. Dasselbe erwarten wir auch von den Genossinnen und Genossen der AKL.
Ein solidarischer Umgang miteinander ist bei kritischen Stellungnahmen auch deswegen geboten, weil niemand in der Linkspartei von sich behaupten kann, für die strategischen Schwierigkeiten, denen eine sozialistische Partei bei der Formulierung einer Alternative zu Hartz IV ausgesetzt ist, ein Patentrezept zu haben. Es gilt, die Ansprüche und Erwartungen der mitfinanzierenden abhängig Beschäftigten und der erwerbslosen Leistungsbeziehenden gleichermaßen zu berücksichtigen; einen Ansatz zu verfolgen, der gesellschaftlich im Hier und Heute umsetzbar ist, die Partei aber nicht auf einen verengten utopielosen Pragmatismus verpflichtet; unsere Position offensiv in die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen einzubringen, ohne zu verkennen, daß wir nicht die einzige Kraft sind, die sich hier engagiert. Auf diese schwierige Aufgabe eine tragfähige Antwort der Linkspartei zu entwickeln setzt voraus, Überheblichkeit zu vermeiden und Einvernehmen zu suchen, wo dies möglich ist. Daß Kritik auch deutlich, fair und konstruktiv sein kann, zeigt beispielhaft die Stellungnahme der »Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen« zum Vorschlag der Linksfraktion. Sich an dem Stil dieses Betroffenendachverbandes zu orientieren, würde die Debattenkultur in der Linkspartei erheblich befördern.
Die AKL-Genossinnen und -Genossen behaupten, die Unterteilung sozialstaatlicher Absicherung in verschiedene Regelkreise sei einer »der zentralen Bestandteile der sogenannten Hartz-Reformen« gewesen. Dem ist aber nicht so. Schon vor den Hartz-Reformen gab es das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld und die steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe als Lohnersatzleistungen sowie nachrangig die bedarfsorientierte Sozialhilfe. Erst die Hartz-Reformen gaben diese Dreiteilung auf und etablierten durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe eine Zweiteilung.
Unabhängig davon stellt sich die Frage, was Die Linke anstreben sollte. Wir halten es für richtig, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf bis zu 36 Monate zu verlängern. Jedoch ist aufgrund der Beschränkung des Beitragsaufkommens eine solche beitragsfinanzierte Leistung nicht beliebig verlängerbar. Zu vermeiden ist, daß Erwerbslose nach Ende einer verlängerten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes unmittelbar auf Mindestsicherungsniveau herabfallen. Hierfür ist eine »Zwischen«-Leistung denkbar, die sie sich anteilig am Lohneinkommen orientiert und deren Leistungsniveau über jenem der Mindestsicherung liegt. Gleichwohl muß unseres Erachtens immer der Grundsatz gelten, daß alle Erwerbslosen das gleiche Recht (wohlgemerkt, nicht Pflicht) auf Maßnahmen der Arbeitsförderung haben, unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, eine andere oder gar keine Sozialleistung beziehen. Ein Zurück zur alten Sozialhilfe wäre in dieser Hinsicht für Erwerbslose fatal, denn sie kannte kein Recht auf Leistungen der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III.
Die von den AKL-Genossinnen und -Genossen aufgestellte Behauptung, unterschiedliche Leistungshöhen würden eine Spaltung der Erwerbslosen bewirken, halten wir für falsch. Wir betonen demgegenüber, daß nicht unterschiedliche Leistungshöhen das Problem darstellen. Problematisch ist vielmehr ein Sozialstaatsregime, das den bisherigen Lebensstandard bereits nach einem Jahr nicht mehr angemessen absichert, dessen aktuelle Grundleistung deutlich zu gering ist und das gängelnd, diskriminierend und repressiv ist.
Die jetzige Leistungshöhe des Arbeitslosengeldes (ALG) II liegt für erwachsene Single bei 351 Euro plus Wohn- und Heizkosten. Die AKL-Genossinnen und -Genossen fordern 500 Euro plus Wohn- und Heizkosten. Wir warnen aber davor, Beträge ohne breit anerkannte Verfahrensgrundlage politisch einzufordern. Denn dies kann bei Berechnungen konservativer Kräfte auch nach hinten losgehen und zur politischen Befürwortung von deutlich zu niedrigen Leistungen führen, was dramatische Folgen hätte. Statt dessen betonen wir, daß das Leistungsniveau des Regelsatzes, will es vor Willkür sicher sein, an nachvollziehbaren Bedarfskriterien ausgerichtet sein muß was Lebensmittel betrifft, zum Beispiel an den Preisen von Waren im mittleren Supermarktsegment. Gleichzeitig muß das Leistungsniveau bis in progressive Teile des bürgerlichen Lagers hinein akzeptiert sein, um durchgesetzt werden zu können. Dazu leistet ein anerkanntes Bedarfsbemessungsverfahren wichtige Überzeugungsarbeit.
Aus diesen Gründen schlagen wir als Sofortmaßnahme die Ausrichtung an einem Leistungsniveau vor, das durch gesellschaftlich anerkannte Studien legitimiert wird, etwa eine Sofortanhebung des Erwachsenenregelsatzes auf 440 Euro monatlich. Dies entspricht dem auf 2009 hochgerechneten Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der sich bei sachgerechter Umsetzung des geltenden Bemessungsverfahrens (SGB XII) unter Berücksichtigung der Preisentwicklung für 2008/2009 ergibt. Ab 1. Juli 2009 muß auch diese Forderung dynamisiert bzw. angehoben werden. Der Betrag ist nicht bedarfsdeckend, weshalb weitergehende Forderungen völlig berechtigt bleiben. Er hat allerdings den entscheidenden Vorzug, sich aus einem bestimmten Bedarfsbemessungsverfahren herzuleiten und die allergrößte Notlage der Betroffenen schnell zu lindern. Als zweiten Schritt plädieren wir für eine neue Bedarfsfeststellung durch die Einrichtung einer Betroffenen- und Expertenkommission, die ein Leistungsniveau ermittelt, das gemäß Referenzwarenkörben den Bedarf deckt und eine relative Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung vermeidet. Derzeit erhält z.B. ein in der Hauptstadt von Hartz IV betroffener Single bis zu 378 Euro für die Bruttowarmmiete. Nach der von uns vorgeschlagenen Sofortmaßnahme wären das eine Gesamtleitung von 818 Euro. Die von der Kommission zu errechnende Leistungshöhe können wir noch nicht kennen, und die vom SOEP für 2006 errechnete Armutsrisikogrenze liegt nach den Tariferhöhungen 2007/2008 für 2009 vermutlich nicht mehr bei 880 Euro. Die Vorstellungen liegen also weniger weit auseinander, als die Debatte glauben macht.
Sowohl was die Sofortanhebung als auch was die neue Bedarfsfeststellung betrifft, bleibt also ein anderes, nachvollziehbares und durchsetzungsfähiges Bedarfsbemessungsverfahren entscheidend, das dem Ziel des Schutzes vor Armut entspricht.
Ohne Bindung an nachvollziehbare Bedarfsbemessungsverfahren würde die Festsetzung der Regelsätze den Wechselfällen politischer Mehrheitsbildung überantwortet. Wir kritisieren also an der Position der AKL-Genossinnen und -Genossen nicht die von ihr geforderte Leistungshöhe von 500 Euro, mit der wir einverstanden sind, sondern daß die Fragen von Sofortanhebung und längerfristiger Niveaufestsetzung, von Durchsetzungsfähigkeit und Schutz vor willkürlichen Leistungshöhen über nachprüfbare Kriterien vernachlässigt werden.
Die Genossinnen und Genossen aus der AKL kritisieren die Trennung von Regelsatz und Wohnkostenübernahme und plädieren alternativ für eine Pauschalleistung von 1000 Euro. Wir halten diesen auf den ersten Blick sympathisch anmutenden Ansatz für ungerecht. Das bürgerliche »Recht kann seiner Natur nach nur in Anwendung von gleichem Maßstab bestehn; aber die ungleichen Individuen (
) sind nur an gleichem Maßstab meßbar, soweit man sie unter einen gleichen Gesichtspunkt bringt« (Marx), in diesem Falle also unterstellt, die Mieten wären überall identisch. Sie differieren aber von Ort zu Ort. In München sind durchschnittlich 13,10 Euro Miete pro Quadratmeter Realität, in Leipzig 5,05 Euro. Eine pauschalierte Geldleistung hätte somit zur Folge, daß Menschen in München unter und Menschen in Leipzig über Bedarf leben. Dies wäre aber ungerecht. Erwerbslose haben überall dasselbe Recht auf menschenwürdige Wohnverhältnisse. »Um alle diese Mißstände zu vermeiden, müßte das Recht, statt gleich vielmehr ungleich sein« (Marx). Ein Ansatz der Linkspartei tut daher gut daran, den regionalen Unterschieden im Mietniveau dadurch Rechnung zu tragen, daß die Mieten bedarfsgerechter Wohnräume individuell statt pauschal angesetzt werden.
Als Autorinnen und Autoren des NRW-Konzepts betonen wir, daß die Wohnkostenregelungen verläßlich auszugestalten sind. Deren Anwendung darf so wenig wie möglich im Ermessen des Kostenträgers liegen. Nach unseren Vorstellungen wäre eine Wohnung angemessen, solange die Quadratmetermiete das 1,2fache des Mittelwerts des örtlichen Mietspiegels für Wohnraum in mittlerer Wohnlage und die Wohnungsgröße des Haushalts das 1,1fache des angemessenen Wohnraums nach Kriterien des sozialen Wohnungsbaus nicht übersteigen. Liegt kein Mietspiegel vor, dürfte die Quadratmetermiete das 1,3fache der höchstzuschußfähigen örtlichen Miete laut Wohngeldtabelle nicht übersteigen. Kompensationen zwischen Quadratmetermiete und Wohngröße müßten möglich sein. Maßgeblich wäre stets die Bruttowarmmiete. Umzüge wären bei sozialen Härten, bei nicht vorhandenem günstigem Alternativwohnraum sowie bei Unwirtschaftlichkeit zu vermeiden. Für trotzdem notwendig werdende Wohnungswechsel müßte eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt werden.
Die AKL-Genossinnen und -Genossen unterstellen dem Fraktionsbeschluß, daß er den Anspruch auf Kindergeld aus der Mindestsicherung ausschließe. Das Gegenteil ist aber der Fall: Ziel des Konzepts ist es ausdrücklich, den Bedarf von Kindern über Regelsätze zu decken. Solange der Kinderregelsatz indes nicht bedarfsdeckend ist, fordern wir folglich, das Kindergeld als Leistung zur Deckung des Bedarfs von Kindern nicht auf Hartz-IV-Leistungen anzurechnen. Derzeit erhalten Kinder z.B. je nach Alter 211 bis 281 Euro, und zwar abgeleitet vom viel zu niedrigen Erwachsenenregelsatz. Hier ist die Anrechnungsfreiheit des Kindergeldes dringend geboten, denn Heranwachsende haben altersspezifische Bedarfe, die mit den bisherigen Beträgen nicht gedeckt sind.
Gäbe es aber eine Grundsicherung für jedes Kind, wäre der kindliche Bedarf gesichert, und die Notwendigkeit der Zahlung von Kindergeld entfiele. Dieses könnte und sollte dann unseres Erachtens angerechnet werden.
Die Bundestagsfraktion schlägt vor, Sparguthaben bis zu 20000 Euro pro Person nicht anzurechnen. Darüber hinaus soll das Schonvermögen für die Altersvorsorge 700 Euro pro Lebensjahr betragen, was einem maximalen Vermögensschutz von insgesamt 65500 Euro gleichkäme. Betrachtet man den Median des gesamten Sparguthabens der Bundesbürger, verfügt die eine Hälfte der Bundesbürger über weniger, die andere über mehr als 15000 Euro Vermögen. Mit dem Vorschlag der Fraktion würde somit Vermögen bis in die Mitte der Gesellschaft geschützt. Das ist nachvollziehbar.
Warum indes die AKL-Genossinnen und -Genossen Vermögen sogar oberhalb sachgerechter Schongrenzen generell anrechnungsfrei stellen wollen, erschließt sich uns nicht. Denn verwertbares Vermögen stellt gleichsam »geronnenes Einkommen« dar, das wie laufendes Einkommen vorrangig zur Existenzsicherung einzusetzen ist. Hier geht es um die Frage, ob jemand »aus eigener Kraft« seinen menschenwürdigen Lebensunterhalt bestreiten kann oder nicht. Wer über Vermögen verfügt, verfügt über Resteinkommen. Menschen, die ihren Lebensunterhalt aus sehr hohem Vermögen bestreiten, eine auf Bedürftige zugeschnittene Mindestsicherung aus Steuermitteln zu gewähren, halten wir also für ungerecht und unseren Wählerinnen und Wählern überdies für nicht vermittelbar.
Die AKL-Genossinnen und -Genossen fordern, daß eine Existenzsicherung bedingungslos Vorrang vor Arbeitsvermittlung haben muß. Dies sind zwei Paar Schuhe. Wir stehen für das Grundrecht auf repressionsfreie, unkürzbare Mindestsicherung und zugleich für zumutbare Arbeitsangebote der Arbeitsvermittlung. Wenn wir von Zumutbarkeit sprechen, möchten wir ausschließen, daß Arbeitsgelegenheiten mit niedrigen Löhnen oder schlechten Arbeitsbedingungen angeboten werden. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) sind deshalb abzuschaffen und der Umfang regulär-tariflicher öffentlicher Beschäftigung ist auszubauen. Leistungsberechtigte, die erwerbslos sind oder zu geringe Einkommen erzielen, müssen Zugang zu allen zumutbaren Angeboten der Arbeitsförderung nach dem SGB III haben.
Wir betonen weiterhin die hohe gesellschaftliche Bedeutung von Erwerbsarbeit. Diesem Stellenwert von Existenzsicherung durch zumutbare Erwerbstätigkeit möchten wir durch Maßnahmen der sozialen Arbeit und reelle arbeitsmarktpolitische Unterstützungsangebote zur Erwerbsintegration Geltung verschaffen. Der leistungsrechtliche Anspruch auf Mindestsicherung muß jedoch voraussetzungslos bestehen, wenn und solange der Bedarf sonst nicht gedeckt ist. Das tatsächliche Bestehen einer Bedürftigkeit ist die einzige Anspruchsvoraussetzung. Denn jede weitere Bedingung oder Sanktion wie Leistungskürzung oder -entzug kollidiert mit dem grundgesetzlich hergeleiteten Sozialstaatsziel der Sicherung eines menschenwürdigen Lebens. Leistungsrechtliche Sanktionen müssen also auch dann entfallen, wenn zumutbare angebotene Beschäftigung abgelehnt wird.
Die Kritik der AKL-Genossinnen und -Genossen am Namen »Mindestsicherung« teilen wir nicht. Mit »Grundsicherung« werden derzeit mehrere soziale Sicherungssysteme bezeichnet, sogar Hartz IV nennt sich »Grundsicherung für Arbeitsuchende«. Wer also einen Bruch mit der Hartz-IV-Logik einfordert, sollte auch nicht am Namen »Grundsicherung« kleben. Mit »Mindestlohn« und »Mindestrente« gibt es in der Linkspartei indes schon zwei linke Konzepte zur Armutsbekämpfung. Mit der Mindestsicherung käme nun ein entscheidendes hinzu.
Die Debatte zeigt: Es gibt noch Klärungsbedarf. Daran wird die derzeitige Diskussion in unserer Partei ihren Anteil haben. Sie wird jedoch um so fruchtbarer zu einer gemeinsamen linken Position führen, je fairer und solidarischer wir sie führen. Der aktuelle Stil der Debatte mag dem innerparteilichen Kräftemessen entgegenkommen, den Betroffenen hilft er nicht. Um sie aber geht es.
Matthias W. Birkwald (Bundesparteitagsdelegierter; Kreisvorstand Die Linke.Köln), Carolin Butterwegge (Mitglied im Landesvorstand Die Linke.NRW), Alexander Recht (Kreisvorstand Die Linke.Köln), Ingrid Remmers (stellvertretende Landessprecherin Die Linke.NRW)
Quelle: http://www.jungewelt.de/2009/02-27/041.php
27.02.2009 / Thema / Seite 10
* Unter dem Titel »Vorschläge für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung« hat die Fraktion Die Linke im Bundestag am 27. Januar 2009 ein Konzept beschlossen, das die »programmatischen Aussagen (der Linkspartei) zu einer bedarfsorientierten Mindestsicherung« konkretisieren soll. (1) Das Papier, heißt es dort, »ist ein Vorschlag zur Konkretisierung dieser Forderung, der Gegenstand eines breiten Beratungsprozesses, innerparteilich und mit den Interessenvertretungen der Betroffenen werden soll«.
Wir dokumentieren im folgenden eine Stellungnahme zu den »Vorschlägen«, verfaßt von Mitgliedern der Strömung »Für eine antikapitalistische Linke«. Die AKL wurde Anfang März 2006 ins Leben gerufen und setzt sich »für eine antikapitalistische Politik und Praxis der neuen linken Partei ein«. (jW)
Unterzeichner
Jürgen Aust, AKL-NRW; Thies Gleiss, Mitglied des Parteivorstands Die Linke; Ulla Jelpke, MdB; Inge Höger, MdB; Lorenz Gösta Beutin, Mitglied des Landesvorstands Die Linke Schleswig-Holstein; Katharina Schwabedissen, Landessprecherin NRW; Haimo Stiemer, Bundessprecher Linksjugend solid; Stefan Karstens, Kreisvorsitzender Die Linke Rendsburg-Eckernförde, Sprecher der LAG Hartz IV in Schleswig-Holstein; Michael Skowronek, Fraktionsvorsitzender Die Linke Kreis Rendsburg-Eckernförde; Daniela Asmussen, stellv. Fraktionsvorsitzende Die Linke Kreis Rendsburg-Eckernförde; Asja Huberty, Landesvorstand Die Linke Schleswig-Holstein, Mitglied Lübecker Bürgerschaft; Michael Aggelidis, Mitglied des Landesvorstandes Die Linke.NRW; Marc Mulia, Mitglied des Parteivorstandes Die Linke; Rainer Beuthel, Mitglied des Kreisvorstands Die Linke Rendsburg-Eckernförde